Medizinische Rehabilitation -  Kinderreha

Einige grundlegende Informationen

Kinder- und Jugendrehabilitation – Ein Weg zur Unterstützung und Förderung

Eine medizinische Rehabilitation kann für Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen eine wertvolle Unterstützung sein. Sie hilft dabei, Beschwerden zu lindern, mögliche Spätfolgen zu verhindern und die Leistungsfähigkeit für Schule und Ausbildung zu verbessern. Dadurch wird die Lebensqualität Ihres Kindes nachhaltig gesteigert.

 


Für wen ist eine Reha geeignet?
Reha-Maßnahmen können für viele junge Patienten hilfreich sein, beispielsweise bei:

  • Asthma
  • Chronischer Bronchitis
  • Starkem Übergewicht
  • Psychischen Auffälligkeiten wie ADHS
  • Schweren Schulproblemen
  • Sprachstörungen
  • Entwicklungsverzögerung / -störung


Wer kann eine Reha verordnen?
Erste Ansprechpartner für die Verordnung einer Reha sind: 

  • Kinder- und Jugendärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Kinder- und Jugendpsychologen
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
  • Hausärzte

Die bundesweiten Kinderreha- und Jugendreha-Kliniken sind mit ihrer medizinischen Ausstattung und einem fachübergreifenden Team speziell auf die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgerichtet.

 


Was ist das Ziel einer Reha?
Rehabilitation, kurz Reha, unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei, ihre Fähigkeiten, Unabhängigkeit und Lebensqualität wiederherzustellen oder zu verbessern. Ziel ist es, die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

 


Wer kann eine Kinder- und Jugendreha in Anspruch nehmen?
Die Kinder- und Jugendrehabilitation richtet sich an: 

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • In Ausnahmefällen junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr

 


Was sind die Ziele der Kinder- und Jugendreha?

  • Stabilisierung oder Verbesserung der Gesundheit bei chronischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen
  • Förderung der Teilhabe am Alltag
  • Unterstützung bei der späteren beruflichen Eingliederung
  • Wiederherstellung oder Verbesserung körperlicher Funktionen
  • Förderung von Unabhängigkeit und Selbstständigkeit
  • Linderung von Schmerzen
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Verbesserung der Lebensqualität

 


Wie läuft eine Reha ab?
Reha-Maßnahmen umfassen:

  • Medizinische Behandlungen
  • Therapeutische Angebote wie Physiotherapie
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Schulunterricht für schulpflichtige Kinder

Die Maßnahmen werden in der Regel stationär durchgeführt und dauern mindestens vier Wochen. Es gibt aber auch ambulante Angebote.

 


Können Eltern ihr Kind begleiten?
Ja, Kinder haben Anspruch darauf, dass eine Begleitperson sie begleitet, wenn dies für den Erfolg der Reha notwendig ist. Dies gilt insbesondere für:

  • Kinder bis 12 Jahre
  • Ältere Kinder mit Behinderungen oder schweren chronischen Erkrankungen

Die Begleitperson kann wechseln, sodass sich beide Elternteile abwechseln können.

 


Was müssen Eltern als Begleitpersonen beachten?

  • Die Begleitung kann Auswirkungen auf das Gehalt haben
  • Eventuell ist unbezahlter Urlaub oder eine Freistellung nötig
  • Bei medizinischer Notwendigkeit der Begleitung kann Kinderpflegekrankengeld beantragt werden
  • Alternativ gibt es Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung

 


Wie wird eine Kinderrehabilitation beantragt?

  1. Der behandelnde Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest
  2. Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht

Die Kosten für Behandlung, Unterkunft, Verpflegung sowie Reisekosten für das Kind und eine Begleitperson werden in der Regel übernommen.

 


Gibt es Nachsorgeangebote?
Ja, es gibt Nachsorgeleistungen, um den Erfolg der Maßnahmen langfristig zu sichern. Zudem existieren familienorientierte Reha-Angebote, bei denen die ganze Familie aktiv eingebunden wird.

 


Wie oft kann eine Reha in Anspruch genommen werden?
Eine gesetzliche Änderung ermöglicht es Kindern und Jugendlichen mit schwerwiegenden Erkrankungen oder besonderen Bedürfnissen, in bestimmten Fällen jährlich eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch zu nehmen. Dies gilt, wenn es medizinisch erforderlich ist.

Eine Kinder- und Jugendrehabilitation kann Ihrem Kind helfen, besser mit seiner Erkrankung umzugehen und seine Lebensqualität zu verbessern. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Möglichkeiten und Chancen einer Reha für Ihr Kind.

 

Medizinische Rehabilitation: Wer ist zuständig?
Medizinische Rehabilitation ist eine Leistung, auf die Patienten gesetzlichen Anspruch haben - wenn eine solche Maßnahme aus ärztlicher Sicht notwendig ist. Die Kosten hierfür werden von den Sozialversicherungsträgern übernommen, das sind insbesondere die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung. Die Zuständigkeiten grenzen sich folgendermaßen ab:

Gesetzliche Krankenversicherung

  • wenn keine Verminderung der Erwerbstätigkeit vorliegt oder droht
  • wenn kein Arbeitsunfall und keine Berufskrankheit vorliegt
  • bei Reha-Leistungen für Altersrentner, denn diese sollen nach Unfall oder Krankheit so lange wie möglich in gewohnter Umgebung leben und die Chance erhalten, aktiv am Leben teilzuhaben
  • bei Reha-Leistungen für Mütter und Väter, wenn es sich nicht um eine reine Vorsorge handelt, sondern schon eine Beeinträchtigung vorliegt und die Rehabilitation medizinisch notwendig ist
  • bei Reha-Leistungen für Kinder und Jugendliche, wenn dies medizinisch notwendig ist (grundsätzlich gleichrangige Zuständigkeit der Kranken- und Rentenversicherung)


Gesetzliche Rentenversicherung

  • grundsätzlich bei Menschen im erwerbsfähigen Alter



Kinder- und Jugendlichenrehabilitation
Die Abgrenzung von Mutter-/ Vater-Kind-Leistungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation ist nicht immer einfach: Bei der ersten Behandlungsform stehen Mütter und Väter – gegebenenfalls unter Einbezug des Kindes – im Fokus.  Bei einer Kinder- und Jugendlichenrehabilitation handelt es sich um einen ganzheitlichen biopsychosozialen Ansatz zur Verbesserung einer erheblichen Gefährdung der  

 

Anträge:

G0200 DRV - Internetformular der Deutschen Rentenversicherung


G0201 DRV - Internetformular der Deutschen Rentenversicherung

G0581 DRV - Internetformular der Deutschen Rentenversicherung

Anschriften-Übersicht | Deutsche Rentenversicherung

G0612 DRV - Internetformular der Deutschen Rentenversicherung

G0611 DRV - Internetformular der Deutschen Rentenversicherung

 

Homepage | Formularpaket  Reha - Befundberichte im Antragsverfahren | Deutsche Rentenversicherung

 

Verordnung/Antrag über die Krankenkasse:

Muster 65: Ärztliches Attest Kind zur Verordnung einer medizinischen Vorsorge/Rehabilitation für Mütter oder Väter gemäß §§ 24, 41 SGB V

 
Kinder- und Jugendrehabilitation – Ein Weg zur Unterstützung und Förderung 

Eine medizinische Rehabilitation kann für Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen eine wertvolle Unterstützung sein. Sie hilft dabei, Beschwerden zu lindern, mögliche Spätfolgen zu verhindern und die Leistungsfähigkeit für Schule und Ausbildung zu verbessern. Dadurch wird die Lebensqualität Ihres Kindes nachhaltig gesteigert. 

Für wen ist eine Reha geeignet? 

Reha-Maßnahmen können für viele junge Patienten hilfreich sein, beispielsweise bei: 

  • Asthma 

  • Chronischer Bronchitis 

  • Starkem Übergewicht 

  • Psychischen Auffälligkeiten wie ADHS 

  • Schweren Schulproblemen 

  • Sprachstörungen 

  • Entwicklungsverzögerung/störung 

Wer kann eine Reha verordnen? 

Erste Ansprechpartner für die Verordnung einer Reha sind: 

  • Kinder- und Jugendärzte 

  • Kinder- und Jugendpsychiater 

  • Kinder- und Jugendpsychologen 

  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten 

  • Hausärzte 

Die bundesweiten Kinderreha- und Jugendreha-Kliniken sind mit ihrer medizinischen Ausstattung und einem fachübergreifenden Team speziell auf die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgerichtet. 

Was ist das Ziel einer Reha? 

Rehabilitation, kurz Reha, unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei, ihre Fähigkeiten, Unabhängigkeit und Lebensqualität wiederherzustellen oder zu verbessern. Ziel ist es, die bestmögliche Unterstützung zu bieten. 

Wer kann eine Kinder- und Jugendreha in Anspruch nehmen? 

Die Kinder- und Jugendrehabilitation richtet sich an: 

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 

  • In Ausnahmefällen junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr 

Was sind die Ziele der Kinder- und Jugendreha? 

  • Stabilisierung oder Verbesserung der Gesundheit bei chronischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen 

  • Förderung der Teilhabe am Alltag 

  • Unterstützung bei der späteren beruflichen Eingliederung 

  • Wiederherstellung oder Verbesserung körperlicher Funktionen 

  • Förderung von Unabhängigkeit und Selbstständigkeit 

  • Linderung von Schmerzen 

  • Psychosoziale Unterstützung 

  • Verbesserung der Lebensqualität 

Wie läuft eine Reha ab? 

Reha-Maßnahmen umfassen: 

  • Medizinische Behandlungen 

  • Therapeutische Angebote wie Physiotherapie 

  • Psychosoziale Unterstützung 

  • Schulunterricht für schulpflichtige Kinder 

Die Maßnahmen werden in der Regel stationär durchgeführt und dauern mindestens vier Wochen. Es gibt aber auch ambulante Angebote. 

Können Eltern ihr Kind begleiten? 

Ja, Kinder haben Anspruch darauf, dass eine Begleitperson sie begleitet, wenn dies für den Erfolg der Reha notwendig ist. Dies gilt insbesondere für: 

  • Kinder bis 12 Jahre 

  • Ältere Kinder mit Behinderungen oder schweren chronischen Erkrankungen 

Die Begleitperson kann wechseln, sodass sich beide Elternteile abwechseln können. 

Was müssen Eltern als Begleitpersonen beachten? 

  • Die Begleitung kann Auswirkungen auf das Gehalt haben 

  • Eventuell ist unbezahlter Urlaub oder eine Freistellung nötig 

  • Bei medizinischer Notwendigkeit der Begleitung kann Kinderpflegekrankengeld beantragt werden 

  • Alternativ gibt es Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung 

Wie wird eine Kinderrehabilitation beantragt? 

  1. Der behandelnde Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest 

  1. Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht 

Die Kosten für Behandlung, Unterkunft, Verpflegung sowie Reisekosten für das Kind und eine Begleitperson werden in der Regel übernommen. 

Gibt es Nachsorgeangebote? 

Ja, es gibt Nachsorgeleistungen, um den Erfolg der Maßnahmen langfristig zu sichern. Zudem existieren familienorientierte Reha-Angebote, bei denen die ganze Familie aktiv eingebunden wird. 

Wie oft kann eine Reha in Anspruch genommen werden? 

Eine gesetzliche Änderung ermöglicht es Kindern und Jugendlichen mit schwerwiegenden Erkrankungen oder besonderen Bedürfnissen, in bestimmten Fällen jährlich eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch zu nehmen. Dies gilt, wenn es medizinisch erforderlich ist. 

Eine Kinder- und Jugendrehabilitation kann Ihrem Kind helfen, besser mit seiner Erkrankung umzugehen und seine Lebensqualität zu verbessern. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Möglichkeiten und Chancen einer Reha für Ihr Kind. 

 

Medizinische Rehabilitation: Wer ist zuständig? 

Medizinische Rehabilitation ist eine Leistung, auf die Patienten gesetzlichen Anspruch haben - wenn eine solche Maßnahme aus ärztlicher Sicht notwendig ist. Die Kosten hierfür werden von den Sozialversicherungsträgern übernommen, das sind insbesondere die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung. Die Zuständigkeiten grenzen sich folgendermaßen ab: 

Gesetzliche Krankenversicherung 

  • wenn keine Verminderung der Erwerbstätigkeit vorliegt oder droht 

  • wenn kein Arbeitsunfall und keine Berufskrankheit vorliegt 

  • bei Reha-Leistungen für Altersrentner, denn diese sollen nach Unfall oder Krankheit so lange wie möglich in gewohnter Umgebung leben und die Chance erhalten, aktiv am Leben teilzuhaben 

  • bei Reha-Leistungen für Mütter und Väter, wenn es sich nicht um eine reine Vorsorge handelt, sondern schon eine Beeinträchtigung vorliegt und die Rehabilitation medizinisch notwendig ist 

  • bei Reha-Leistungen für Kinder und Jugendliche, wenn dies medizinisch notwendig ist (grundsätzlich gleichrangige Zuständigkeit der Kranken- und Rentenversicherung) 

Gesetzliche Rentenversicherung 

  • grundsätzlich bei Menschen im erwerbsfähigen Alter 

 

 

 

Kinder- und Jugendlichenrehabilitation 

Die Abgrenzung von Mutter-/ Vater-Kind-Leistungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation ist nicht immer einfach: 

Bei der ersten Behandlungsform stehen Mütter und Väter – gegebenenfalls unter Einbezug des Kindes – im Fokus.  

Bei einer Kinder- und Jugendlichenrehabilitation handelt es sich um einen ganzheitlichen biopsychosozialen Ansatz zur Verbesserung einer erheblichen Gefährdung der  

 

 

Anträge: 

 

 

Verordnung/Antrag über die Krankenkasse: